
Hier werden ggf. eingegangene Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären veröffentlicht, sofern sie die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen.
Nachfolgend finden Sie den zugänglich zu machenden Wahlvorschlag i.S.d. §§ 126, 127 Aktiengesetz (AktG) zu Punkt 8 der Tagesordnung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am 25. März 2021.
Wenn Sie den Wahlvorschlag unterstützen oder ablehnen wollen, stimmen Sie bitte auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übermittelten Antwortbogen oder über den HV Online-Service bei dem Wahlvorschlag, d.h. unter „A“ ab.
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sollte der Vorschlag der Verwaltung mit der notwendigen Mehrheit angenommen werden, hat sich insoweit der Wahlvorschlag erledigt. Weil der Wahlvorschlag gegebenenfalls nicht zur Abstimmung kommt, wenn der Verwaltungsvorschlag die erforderliche Mehrheit erreicht, versäumen Sie bitte nicht, auch bei Tagesordnungspunkt 8 Ihr Abstimmungsverhalten anzukreuzen.
Der Wahlvorschlag gibt die uns mitgeteilten Ansichten des Verfassers wieder. Auch Tatsachenbehauptungen wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt.