Die 65. ordentliche Hauptversammlung der TUI AG fand am 13. Februar 2024 als virtuelle Veranstaltung statt.
Einberufung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung, den Angaben gemäß § 121 Abs. 3 AktG, der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte sowie den Berichten gem. § 186 Abs. 4 AktG zu den Bezugsrechtsausschlüssen
Weitere Informationen, die sich auf den Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 11 beziehen und aufgrund der Börsennotierung der TUI AG an der London Stock Exchange in einem Rundschreiben (sog. Circular) veröffentlicht werden müssen, können hier eingesehen werden:
Das Investor Portal der TUI AG steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
Ggf. eingegangene Ergänzungsanträge von Aktionären, sofern sie die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 AktG erfüllen
Ggf. eingegangene Gegenanträge / Wahlvorschläge von Aktionären, sofern sie die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen
Hier finden Sie weitere, u.a. sonstige nach §§ 175, 176 AktG, zugänglich zu machende Dokumente
Beschluss über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
In der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG am Dienstag, den 13. Februar 2024, waren 26,89 % des Grundkapitals der Gesellschaft vertreten. Diese Zahl schließt die Briefwahlstimmen ein.
Die Hauptversammlung hat den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten wie folgt zugestimmt:
Adressänderungen oder Änderungen anderer persönliche Daten im Akienregister können Sie durch Ihre Depotbank veranlassen.
Sind Sie Aktionär, dann können Sie die Änderung Ihrer Adresse im TUI Aktienregister durch Ihre Depotbank veranlassen.
Aktienregister Kontaktadresse:
Unser TUI Aktionärsservice steht Ihnen von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr (MEZ) zur Verfügung.
Hier finden Sie Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Aktionäre und Aktionärsvertreter in Verbindung mit der virtuellen Hauptversammlung der TUI AG.