Hannover, 17. August 2020

Die TUI AG ersucht die Inhaber der am 26. Oktober 2021 fälligen und mit 2,125% verzinsten EUR 300.000.000 Anleihe um Zustimmung zu einer Änderung der Anleihebedingungen

  • Das kürzlich vereinbarte zusätzliche Stabilisierungspaket über 1,2 Milliarden Euro der KfW und des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung bzw. Aussetzung der in den Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI.
  • Die TUI AG hat die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe daher dazu aufgerufen, diese unter den Anleihebedingungen bestehende Begrenzung durch die Erteilung der Zustimmung zu einer entsprechenden Änderung der Anleihebedingungen in einer Abstimmung ohne Versammlung in der Zeit vom 4. bis 8. September 2020 aufzuheben.

Hannover, 17.08.2020. Die TUI AG, die KfW und der WSF haben sich kürzlich auf ein zusätzliches Stabilisierungspaket über 1,2 Milliarden Euro verständigt. Das aus einer Erweiterung der bestehenden KfW-Kreditlinie und der Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von 150 Millionen Euro bestehende Stabilisierungspaket stärkt die finanzielle Position der TUI und würde ausreichend Liquidität in dem volatilen Marktumfeld zur Verfügung stellen um TUI’s saisonalen Schwankungen bis einschließlich Winter 2020/21 sowie mögliche längere, durch COVID-19 verursachte Reisebeschränkungen oder -störungen auszugleichen.

Die Inanspruchnahme des Stabilisierungspakets steht unter dem Vorbehalt der Aussetzung der in den Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe vorgesehenen möglichen zukünftigen Begrenzung der Finanzverschuldung der TUI durch eine Änderung der Anleihebedingungen bis zum 30. September 2020. Die Zustimmung zu dieser Änderung der Anleihebedingungen ist für den Zugang der TUI zu den zugesagten zusätzlichen Finanzhilfen bis zum Fälligkeitsdatum der im Oktober 2021 fälligen Anleihe von großer Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund ersucht die TUI AG die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe um Teilnahme an einer Abstimmung ohne Versammlung nach dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) und den Anleihebedingungen und um Zustimmung zu der geplanten Änderung der Anleihebedingungen. Die Abstimmung ohne Versammlung findet in der Zeit vom 4. September, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum 8. September, 24 Uhr (MESZ), statt.

Weitere Informationen bezüglich der vorgeschlagenen Änderung der Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe sowie bezüglich Zeitrahmen, Form und Verfahren der Abstimmung werden den Inhabern der Anleihe in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen und den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes sowie zusätzlich auf der Internetseite der TUI (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/anleihen-und-ratings/anleihen) bekannt gegeben.

Aus Effizienzgründen werden die Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe gebeten, ihre Stimme durch Registrierung auf der Abstimmungsplattform (www.lucid-is.com/tui) und Einreichung bestimmter Dokumente bis zum 3. September 2020, 23:59 Uhr (MESZ) über den Stimmrechtsvertreter abzugeben.

 

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DISCLAIMER

Die Aufforderung zur Stimmabgabe richtet sich nicht an Inhaber der im Oktober 2021 fälligen Anleihe in Rechtsordnungen, in denen es rechtswidrig ist, solche Aufforderungen zu machen oder zu erhalten oder entsprechende Stimmen abzugeben und solche Inhaber werden nicht um Stimmabgabe gebeten.

Diese Mitteilung enthält Aussagen, die die künftige Entwicklung der TUI betreffen. Diese Aussagen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, da unsere Annahmen Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder beabsichtigt, noch übernimmt TUI eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.

Diese Pressemitteilung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe bzgl. der Abstimmung ohne Versammlung gelesen werden. Diese Pressemitteilung und die Aufforderung zur Stimmabgabe enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderung der Anleihebedingungen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe getroffen wird. Diese Dokumente sollten für zusätzliche Informationen über Abstimmungsverfahren und die Bedingungen für die Abstimmung ohne Versammlung konsultiert werden.