Kiel, 20. September 2021

2-G-Regel für Gebeco Reisen ab dem 01.01.2022

Mit 2-G das Qualitätsversprechen für Reisen aufrecht halten

„Wir möchten auch in Zukunft unseren Reisenden einzigartige Reiseerlebnisse in höchster Qualität mit vielfältigen Reiseinhalten bieten, dafür benötigen wir die 2-G-Regel“, erklärt Michael Knapp, CCO von Gebeco. Für alle von Gebeco organisierten Gruppenreisen, die im Katalog und online veröffentlicht sind, mit Abreise ab dem 01.01.22, bringt Gebeco die 2-G-Regelung zur Anwendung. Die operative Umsetzung der 2-G-Buchungsbedingungen erfolgt im Laufe des Oktobers.

2-G-Prinzip bereits für die meisten Ziele gegeben

Schon jetzt sind alle Gebeco Reiseleiterinnen und Reiseleiter vollständig geimpft bzw. haben einen Nachweis über eine überstandene Covid-19 Erkrankung. Zudem zeichnet sich bei der Reise-Organisation ab, dass eine wachsende Zahl von Partnern und Leistungsträgern wie z.B. Airlines, Hotels aber auch Restaurants oder Museen eine 2-G-Regel verpflichtend machen. „Wir sehen uns in der Verantwortung die 2-G-Regel umzusetzen, um die Durchführbarkeit und Qualität unseres Reiseangebots, das aus vielfältigen Programmpunkten besteht, aufrecht halten zu können“, so Knapp. Für Ungeimpfte ohne Nachweis über eine Corona Genesung ergeben sich bei vielen Reiseinhalten wie Restaurantbesuchen, Museumsführungen oder Hotelaufenthalten entweder Beschränkungen oder eine Testpflicht. „Einer Testpflicht auf einer Rundreise für einzelne Personen nachzukommen, wird sich immer schwieriger umsetzen lassen, da davon auszugehen ist, dass Testzentren auch in anderen Ländern mit steigender Impfquote immer seltener werden. Es wird uns hier also in Zukunft nicht mehr möglich sein, unser Reiseversprechen für ungeimpfte Mitreisende zu garantieren. Die 2-G-Regel bereits bei Buchung klar zu kommunizieren, gehört für uns daher zur Verantwortung, die wir als seriöser und fairer Reiseveranstalter gegenüber allen unseren Gästen haben,“ betont Knapp.

Für Gebeco Sondergruppen und Privatreisen gelten weiterhin wie bisher individuelle Buchungsbedingungen. „Jedoch empfehlen wir auch in diesen Fällen für zukünftige Buchungen die 2-G-Bedingung anzuwenden, da wir sonst auch bei diesen Reisen ein reibungsloses, qualitativ hochwertiges Reiseerlebnis vor Ort nicht mehr garantieren können,“ ergänzt Knapp.

Weiterführende konkrete Informationen erhalten Reisebüros und Gäste nach erfolgreicher operativer Umsetzung direkt von Gebeco.

Welche konkreten Einreisebedingungen für bestimmte Länder erfüllt werden müssen, obliegt davon abgesehen weiterhin den jeweiligen Ländern.

Über Gebeco

Gebeco (Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation) ist mit jährlich rund 55.000 Gästen und 119 Mio. Euro Umsatz (2019) einer der führenden Veranstalter von Studien- und Erlebnisreisen im deutschsprachigen Raum. Seit der Gründung im Jahr 1978 steht Gebeco für Völkerverständigung und verantwortungsbewusstes Reisen. Die nachhaltige Unternehmensphilosophie ist von der unabhängigen Zertifizierungsgesellschaft TourCert geprüft und seit 2011 durch das Siegel "TourCert" bestätigt. Im Mittelpunkt stehen authentische Begegnungen mit fremden Menschen und Kulturen. Das Gebeco Portfolio: weltweite Erlebnisreisen, Studienreisen, Privatreisen, Aktivreisen und englischsprachige Adventure-Trips.