Neben der Steuer erhöhen sich für Reiseveranstalter die Kosten weiter: Zum einen muss die Steuer für die Handelsvertreter (Reisebüros) voll verprovisioniert werden, zum anderen entsteht nennenswerter Mehraufwand in der Verwaltung und den Systemen. Für alle Buchungen ab 6. September 2010 wird TUI daher einen Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer erheben, der sich analog zu dem Gesetzesentwurf nach der Länge der Flugstrecke staffelt. Dieser Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer beläuft sich auf 10, 28 beziehungsweise 50 Euro. Der Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer wird ab sofort bei jeder Buchung einer Flugpauschalreise der Veranstalter TUI, 1-2-Fly, Discount Travel, airtours, Gebeco/Dr. Tigges/goXplore, Wolters Reisen und TUI Cruises automatisch hinzugerechnet und auf der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen. Der Gesamtreisepreis erhöht sich entsprechend.
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