Hannover, 9. April 2021
Ir Release

TUI AG: Erfolgreiche Platzierung einer Wandelanleihe über 400 Millionen Euro

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  • Investoren und Kapitalmarkt unterstützen TUI Strategie
  • Volumen aufgrund starker Nachfrage auf 400 Millionen Euro erhöht
  • Platzierung ca. 2-fach überzeichnet
  • Wichtiger Schritt im Rahmen der Refinanzierung

Die TUI AG hat die Emission einer Wandelschuldverschreibung  erfolgreich abgeschlossen. Die nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 2028 und einen Gesamtnennbetrag von 400 Millionen Euro. TUI hat dabei von der Option Gebrauch gemacht, das Emissionsvolumen von 350 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro zu erhöhen. Die Wandelschuldverschreibung hat eine Stückelung von 100.000 Euro und einen halbjährlich nachträglich zahlbaren Kupon von 5,00% per annum. Die Emission war ca. 2-fach überzeichnet.

Mit der erfolgreich platzierten Anleihe soll insbesondere die Refinanzierung von Krediten aus den Corona-Stabilisierungspaketen eingeleitet werden. Die TUI verfügte auch ohne die Platzierung der Anleihe über ausreichend Liquidität bis in den Sommer 2021. Zum letzten veröffentlichten Stichtag (22. März) betrug die Liquidität rund 1,6 Milliarden Euro.

Fritz Joussen, Vorstandsvorsitzender der TUI Group: „Die Anleihe war fast 2-fach überzeichnet. Die im Januar erfolgreich abgeschlossene Bezugsrechtekapitalerhöhung und heute die Platzierung der Wandelanleihe zeigen, dass Kapitalmarkt und Investoren Strategie und Geschäftsmodell der TUI vertrauen, unseren Weg aktiv unterstützen und ihn mitgehen. Sie erwarten eine spürbare Erholung des Tourismus und nach der Pandemie eine starke TUI – digitaler, schlanker und effizienter. Wir haben die Weichen dafür gestellt: die Transformation läuft, die Digitalisierung wurde beschleunigt, wir bauen insbesondere unsere digitalen Plattformen aus und unser Effizienzprogramm wird die Kosten ab dem Geschäftsjahr 2023 um 400 Millionen Euro pro Jahr senken. Mit der heute abgeschlossenen Emission können wir den ersten wichtigen Schritt im Rahmen der Refinanzierung unserer Kapitalstruktur planen.“

Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, werden diese zu ihrem Nennbetrag am 16. April 2028 zurückgezahlt. Investoren haben die Möglichkeit die Wandelanleihen in neue und/oder bestehende Namensaktien von TUI umzuwandeln. Der anfängliche Wandlungspreis wurde festgesetzt auf einen Betrag von 5,3631 Euro, entsprechend einer Wandlungsprämie von 25% über dem Referenzaktienkurs von 4,2905 Euro.

Citigroup Global Markets Europe AG, BofA Securities Europe SA, Commerzbank Aktiengesellschaft und Société Générale agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Barclays Bank Ireland PLC, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, HSBC, ING Bank N.V., Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG agieren als weitere Joint Bookrunners.


Über die TUI Group

Die TUI Group ist der weltweit führende Touristikkonzern und weltweit aktiv. Sitz des Konzerns ist Deutschland. Die Aktie der TUI notiert im FTSE 250, dem Leitindex der Londoner Wertpapierbörse, sowie im Freiverkehr in Deutschland. Der TUI Konzern beschäftigt weltweit mehr als 50.000 Mitarbeiter und bietet für seine 28 Millionen Kunden, davon 21 Millionen in den europäischen Landesgesellschaften, integrierte Services aus einer Hand. Die gesamte touristische Wertschöpfungskette wird unter einem Dach abgebildet. Dazu gehören über 400 Hotels und Resorts mit Premium-Marken wie RIU, TUI Blue und Robinson und 15 Kreuzfahrtschiffe, von der MS Europa und der MS Europa 2 in der Luxusklasse und Expeditionsschiffen bis zur Mein Schiff-Flotte der TUI Cruises und Kreuzfahrtschiffen bei Marella Cruises in England. Zum Konzern zählen außerdem europaweit führende Veranstaltermarken und Online-Vermarktungsplattformen, fünf Fluggesellschaften mit mehr als 100 modernen Mittel- und Langstrecken-Flugzeugen und über 1.000 Reisebüros. Neben dem Ausbau des Kerngeschäfts mit Hotels, Kreuzfahrten über erfolgreiche Joint Ventures und Aktivitäten in den Urlaubsdestinationen setzt die TUI verstärkt auf den Ausbau digitaler Plattformen. Der Konzern wandelt sich zu einem Digitalunternehmen. Die globale Verantwortung für nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist Kern unserer Unternehmenskultur. Die von TUI initiierte TUI Care Foundation setzt mit Projekten in 25 Ländern auf die positiven Effekte des Tourismus, auf Bildung und Ausbildung sowie die Stärkung von Umwelt- und Sozial-Standards. Sie unterstützt so Urlaubsdestinationen in ihrer Entwicklung. Die weltweit tätige TUI Care Foundation initiiert Projekte, die neue Chancen für die kommende Generation schaffen.


HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Südafrika oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Jurisdiktionen dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act of 1933 (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernissen des Securities Act besteht.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedssaat im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129.

Ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"), (ii) Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte, wurde in Bezug auf die Anleihen ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Anleihen (i) mit einem aus solchen Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Jede Person, die die Anleihen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Händler"), sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen. Ein Händler, der den Anforderungen von MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (indem er entweder die Zielmarktbewertung des Herstellers übernimmt oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle festlegt. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das in dieser Veröffentlichung beschriebene Angebot von Anleihen und/oder diesen zugrunde liegenden Aktien. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern gerichtete Empfehlung darstellt, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR") oder im Vereinigten Königreich (im Folgenden "UK") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden. Zu diesen Zwecken bedeutet "Kleinanleger" (a) eine Person im EWR, die ein (oder mehrere) (i) Kleinanleger im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MIFID II ist; (ii) ein Kunde im Sinne der EU-Richtlinie 2016/97 (in der geänderten Fassung, der "Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungen"), welcher nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MI-FID II gilt, und (b) eine Person im Vereinigten Königreich, die ein (oder mehrere) (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, welche gemäß der EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts von UK darstellt, gilt oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (die "FSMA") und aller Regeln oder Vorschriften, die im Rahmen der FSMA zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 erlassen wurden, in welchen der Kunde nicht als professioneller Anleger gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) 600/2014, welche wiederum gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts von UK ist, qualifiziert ist.

Folglich wurde kein Schlüsselinformationsdokument gemäß der Verordnung (EU) 1286/2014 (die "EU PRIIPs-Verordnung") oder der EU-PRIIPs-Verordnung, die gemäß der EUWA (die "britische PRIIPS Verordnung") Teil des innerstaatlichen Rechts von UK ist, erstellt, welches erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder diese auf andere Weise Kleinanlegern im EWR oder UK zur Verfügung zu stellen. Daher kann das Anbieten oder Verkaufen der Anleihen oder die anderweitige Bereitstellung für Privatanleger im EWR oder in UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der britischen-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Mitteilung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie "glauben", "schätzen", "antizipieren", "erwarten", "beabsichtigen", "werden", oder "sollen" sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse daher wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Wir werden die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch spätere Ereignisse oder Umstände reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, korrigieren, und übernehmen hierzu auch keine entsprechende Verpflichtung. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

Citigroup Global Markets Europe AG, BofA Securities Europe SA, Commerzbank Aktiengesellschaft, Société Générale, Barclays Bank Ireland PLC, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, HSBC, ING Bank N.V., Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG ("Joint Bookrunners") handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihen (das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft. Sie werden in Bezug auf das Angebot keine andere Person als ihren Kunden ansehen und weder jemand anderem als der Gesellschaft gegenüber für den Schutz ihrer Kunden, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, die Inhalte dieser Mitteilung oder Transaktionen, Vereinbarungen oder andere hier in Bezug genommene Aspekte, verantwortlich sein.

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