Hannover, 27. Oktober 2021

TUI AG schließt Bezugsangebot erfolgreich ab

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TUI AG schließt Bezugsangebot erfolgreich ab

  • Mittelzufluss in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro brutto 
  • 97,7 Prozent der Bezugsrechte wurden ausgeübt / Unifirm der Familie Mordashov übt alle Bezugsrechte aus und erwirbt weitere Aktien 
  • Kapitalmaßnahme dient dazu, Inanspruchnahme bestehender Kreditlinien zu reduzieren

Die TUI AG hat ihr zweites Bezugsangebot in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen. Der Bruttoemissionserlös beträgt rund 1,1 Milliarden Euro. Das Grundkapital des Konzerns wird sich nominal um rund 523,5 Millionen Euro auf knapp 1,623 Milliarden Euro erhöhen. Mit den Erlösen aus der Kapitalerhöhung soll die Inanspruchnahme der Kreditlinie der KfW und der Cash-Fazilität (RCF) der Banken reduziert werden.

In der Bezugsfrist vom 8. bis 26. Oktober 2021 konnten die bestehenden Aktionäre ihre Bezugsrechte ausüben und neue Aktien im Verhältnis 10:21 für 2,15 Euro je Aktie beziehen. 97,7 Prozent der Bezugsrechte wurden ausgeübt. Wie angekündigt hat Ankeraktionär Unifirm der Familie Mordashov die Bezugsrechte vollständig ausgeübt. Darüber hinaus hat Unifirm zusätzliche Aktien am Markt und einen Teil der nicht bezogenen Aktien erworben und den Anteil an der TUI AG von 32 Prozent auf rund 33 Prozent erhöht. Die hohe Annahmequote und die Erhöhung des TUI-Anteils durch Unifirm zeigen das Vertrauen der Investoren in die Strategie des Konzerns und deren Umsetzung und in die Zukunft des Tourismus.

Die nicht bezogenen Aktien gingen anschließend im Rahmen einer Privatplatzierung (Rump Placement) vollständig an qualifizierte Anleger, ein Teil davon an Unifirm der Familie Mordashov.

Die Kapitalerhöhung wurde von Barclays, Bank of America, Citigroup, Deutsche Bank und HSBC als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners sowie von der Commerzbank, Landesbank Baden-Württemberg und Natixis als Joint Bookrunners begleitet. Die neuen Aktien sollen am 2. November 2021 den Depots gutgeschrieben werden.

Über die TUI Group

Die TUI Group ist ein weltweit führender Touristikkonzern und weltweit aktiv. Sitz des Konzerns ist Deutschland. Die Aktie der TUI notiert im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörsen, im regulierten Markt der Niedersächsischen Börse zu Hannover sowie im FTSE 250, einem Index der Londoner Wertpapierbörse. Der TUI Konzern bietet für seine 19 Millionen Kunden integrierte Services aus einer Hand und bildet die gesamte touristische Wertschöpfungskette unter einem Dach. Zum Konzern gehören über 400 Hotels und Resorts mit Premium-Marken wie RIU, TUI Blue und Robinson und 16 eigene Kreuzfahrtschiffe, von der MS Europa und der MS Europa 2 in der Luxusklasse und Expeditionsschiffen der HANSEATIC-Klasse bis zur Mein Schiff-Flotte der TUI Cruises und Kreuzfahrtschiffen bei Marella Cruises in Großbritannien. Zum Konzern zählen außerdem europaweit führende Veranstaltermarken und Online-Vermarktungsplattformen zum Beispiel für Nur-Hotel- oder Nur-Flug-Angebote, fünf Fluggesellschaften mit mehr als 130 modernen Mittel- und Langstrecken-Flugzeugen und rund 1.200 Reisebüros. Neben dem Ausbau des Kerngeschäfts mit Hotels, Kreuzfahrten über erfolgreiche Joint Ventures und Aktivitäten in den Urlaubsdestinationen setzt die TUI verstärkt auf den Ausbau digitaler Plattformen. Der Konzern wandelt sich zu einem globalen touristischen Plattformunternehmen. 

Die globale Verantwortung für nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist Kern unserer Unternehmenskultur. Die von TUI initiierte TUI Care Foundation setzt mit Projekten in 25 Ländern auf die positiven Effekte des Tourismus, auf Bildung und Ausbildung sowie die Stärkung von Umwelt- und Sozial-Standards. Sie unterstützt so Urlaubsdestinationen in ihrer Entwicklung. Die weltweit tätige TUI Care Foundation initiiert Projekte, die neue Chancen für die kommende Generation schaffen.


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Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) (die "Prospektverordnung") und der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs (Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des britischen EU-Austrittsgesetzes aus dem Jahr 2018 Bestandteil nationalen Rechts ist) (die "UK-Prospektverordnung") dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland und dem Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich, jeweils nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des deutschen und des UK Prospekts der Gesellschaft, die durch die BaFin bzw. die FCA gebilligt wurden. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot   veröffentlichten deutschen bzw. UK Prospekt bzw. internationalen Rundschreiben zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den deutschen bzw. UK Prospekt bzw. das internationale Rundschreiben zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.

Der deutsche Prospekt wurde nach seiner Billigung auf der Website der BaFin (www.bafin.de), der Website der Gesellschaft (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/capital-increase-october-2021) und der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (https://registers.esma.europa.eu/publication/) veröffentlicht. Der UK Prospekt wurde nach seiner Billigung zum National Storage Mechanism eingereicht und kann auf https://data.fca.org.uk/#/nsm/nationalstoragemechanism und auf der Website des Unternehmens (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/capital-increase-october-2021) eingesehen werden.

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Die Konsortialbanken und Sponsoren agieren jeweils im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für keine andere Person. Die Konsortialbanken und  Sponsoren werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot und jeglichen sonstigen in dieser Mitteilung beschriebenen Angelegenheiten betrachten und sind ausschließlich gegenüber der Gesellschaft dafür verantwortlich, den ihren jeweiligen Kunden gebotenen Schutz zu gewähren oder eine Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Mitteilung oder in dieser Mitteilung beschriebenen Rechtsgeschäften, Vereinbarungen oder sonstigen Angelegenheiten zu erteilen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils einen Teil der Wertpapiere selbst erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere Wertpapiere der Gesellschaft oder sonstige diesbezügliche Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder in sonstiger Weise behalten, zeichnen, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen Wertpapieren oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft oder sonstigen Anlagen handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen in dieser Mitteilung darauf, dass die Wertpapiere ausgegeben, angeboten, gezeichnet, erworben oder platziert werden oder in sonstiger Weise mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine Platzierung oder einen Handel durch jede der Konsortialbanken oder deren jeweilige verbundene Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus können bestimmte Konsortialbanken oder ihre verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (darunter Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen diese Konsortialbanken (oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.

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Zukunftsgerichtete Aussagen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen sind daran erkennbar, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Tatsachen beziehen. Wesensbedingt sind zukunftsgerichtete Aussagen mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die erst in der Zukunft eintreten werden. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.

In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Formulierungen wie "erwartet", "kann", "wird", "könnte", "sollte", "beabsichtigt", "plant", "sagt vorher", "rechnet mit", "antizipiert" oder andere Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Sie beinhalten (jedoch ohne Beschränkung hierauf) sämtliche Prognosen bezüglich der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (der "Konzern") sowie Pläne und Zielsetzungen hinsichtlich künftiger Geschäfte, erwarteter künftiger Einnahmen, Finanzierungspläne, erwarteter Aufwendungen und Veräußerungen in Bezug auf den Konzern und Gespräche über den Geschäftsplan des Konzerns. Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Konzern zum Datum dieser Mitteilung bekannten Informationen und spiegeln den Stand zum Datum dieser Mitteilung wider. Über eine entsprechende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung hinaus verpflichtet sich der Konzern nicht zur Aktualisierung oder Änderung zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf die sich diese Aussagen stützen.

Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren von den in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen, einschließlich (jedoch ohne Beschränkung hierauf) der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Unsicherheit hinsichtlich ihrer Folgen und Dauer, die zu einem großen Teil schwer vorherzusehen sind und im Allgemeinen außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, und es ist nicht möglich, diese mit vertretbarem Aufwand einzeln aufzuführen. Die Leser dieser Mitteilung werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen stützen sollten. Alle zum oder nach dem Datum dieser Mitteilung getroffenen, der Gesellschaft zuzurechnenden zukunftsgerichteten Aussagen sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die in diesem Abschnitt aufgeführten wesentlichen Risiken eingeschränkt. Viele dieser Risiken werden derzeit sowie in Zukunft durch die COVID-19-Pandemie und eine damit einhergehende weitere Beeinträchtigung der Reise- und Freizeitindustrie und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch verschärft.

Hinweise für Vertreiber

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in (a) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die "MiFID II- Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die einem "Konzepteur" (für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, welche die Voraussetzungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (wie jeweils in der MiFID II definiert), eignen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II zulässige Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Zielmarktbewertung werden Vertreiber darauf hingewiesen, dass (i) der Preis der Wertpapiere fallen kann und Anleger ihr eingesetztes Kapital vollständig oder teilweise verlieren könnten; (ii) die Wertpapiere keine garantierten Einnahmen und keinen Kapitalschutz vorsehen; und (iii) sich eine Anlage in die Wertpapiere nur für Anleger eignet, die nicht auf garantierte Einnahmen oder einen Kapitalschutz angewiesen sind, die (entweder selbst oder zusammen mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die mit einer solchen Anlage einhergehenden Chancen und Risiken zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste aus einer solchen Anlage tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Konsortialbanken unabhängig von der Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, welche die Voraussetzungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung (a) weder eine Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke von MiFID II (b) noch eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere darstellt. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.