Hannover, 17. Februar 2023

Kapitalherabsetzung einschließlich Aktienzusammenlegung beim Handelsregister angemeldet

Auf der Hauptversammlung der TUI AG am 14. Februar 2023 haben die Aktionärinnen und Aktionäre mit großer Mehrheit (98,11 Prozent) einer Herabsetzung des Grundkapitals und damit einer Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 zugestimmt. Die Kapitalherabsetzung einschließlich der Aktienzusammenlegung wurde am 16. Februar 2023 zur Eintragung in die Handelsregister angemeldet und durch Veröffentlichung auf der TUI Website in Kraft gesetzt.

Die TUI hatte zuvor rund 1,79 Milliarden Aktien ausgegeben. Diese Anzahl wird nun durch den Divisor Zehn – durch das Zusammenlegen von 10 Aktien zu einer – auf etwa 179 Millionen reduziert. Aktionäre der TUI werden in der kommenden Woche von ihren Depotbanken über diesen Schritt und die entsprechende Umsetzung in ihren Depots informiert. Die Umstellung auf die neue Aktie wird voraussichtlich ab dem 24. Februar 2023 erfolgen, ab diesem Zeitpunkt ist nur noch ein Handel mit der neuen Aktie möglich.

Für den Fall, dass die gehaltene Aktienanzahl nicht durch 10 teilbar ist, wird ähnlich wie bei einer Bezugsrechtskapitalerhöhung vorgegangen: Die entstehenden Teilrechte können entweder verkauft werden oder es werden Teilrechte hinzugekauft, um auf eine durch 10 teilbare Anzahl an Aktien zu kommen. Auch dieser Schritt wird von den Depotbanken im Auftrag der Aktionärinnen und Aktionäre abgewickelt.

Die Zusammenlegung der Aktien ist Voraussetzung für die im Laufe des Jahres geplante Kapitalerhöhung. Mit dem Erlös will der Konzern die Staatshilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bis Ende des Jahres zurückzahlen. Darüber hinaus soll die Kreditlinie der KfW signifikant reduziert werden. Über den weiteren Verlauf des Prozesses zur geplanten Kapitalerhöhung informiert die TUI zu gegebener Zeit. Einen Fragen und Antworten-Katalog sowie Informationen zu den Beschlüssen der Hauptversammlung finden Sie hier.