Hannover, 6. Oktober 2021

TUI AG kündigt weitere Stärkung ihrer Bilanz durch vollständig gezeichnete Kapitalerhöhung in Höhe von 1,1 Mrd. € an

Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADAS, AUSTRALIENS ODER JAPANS BZW. EINER ANDEREN JURISDIKTION BZW. IN DIESE LÄNDER ODER JURISDIKTIONEN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERLEITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

DIESE MITTEILUNG DIENT DER INFORMATION UND IST KEIN PROSPEKT UND KEIN EINEM PROSPEKT GLEICH-WERTIGES DOKUMENT. DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NEUER AKTIEN NOCH SONSTIGER WERTPAPIERE DAR. DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL DAVON BILDET WEDER DIE GRUNDLAGE EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG, NOCH KANN AUF DIESE MITTEILUNG ODER EINEN TEIL DAVON IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERTRAG ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG VERTRAUT WERDEN ODER SOLL DIESE MITTEILUNG ODER EIN TEIL DAVON ALS ANREIZ FÜR DAS EINGEHEN EINES VERTRAGS ODER EINER WIE AUCH IMMER GEARTETEN VERPFLICHTUNG DIENEN. ENTSCHEIDUNGEN ZUM KAUF, ZUR ZEICHNUNG, ZUM ANDERWEITIGEN ERWERB, ZUM VERKAUF ODER ZUR ANDERWEITIGEN VERÄUSSERUNG VON WERTPAPIEREN DÜRFEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ODER IM INTERNATIONALEN RUNDSCHREIBEN ZUM ANGEBOT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ERFOLGEN.

DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE EMPFEHLUNG HINSICHTLICH DER ENTSCHEIDUNG ODER OPTIONEN EINES ANLEGERS IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) DAR. DER PREIS UND DER WERT DER WERTPAPIERE DER GESELLSCHAFT KÖNNEN SOWOHL FALLEN ALS AUCH STEIGEN. DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG IST KEIN ANHALTSPUNKT FÜR DIE ZUKÜNFTIGE WERTENTWICKLUNG. DER INHALT DIESER MITTEILUNG STELLT KEINE RECHTLICHE, GESCHÄFTLICHE, FINANZIELLE ODER STEUERLICHE BERATUNG DAR. JEDER AKTIONÄR ODER POTENZIELLE ANLEGER SOLLTE SICH ZUR EINHOLUNG RECHTLICHER, FINANZIELLER, GESCHÄFTLICHER ODER STEUERLICHER BERATUNG AN SEINEN EIGENEN UNABHÄNGIGEN RECHTSBERATER, FINANZBERATER, GESCHÄFTLICHEN BERATER ODER STEUERBERATER WENDEN.

 

Diese Mitteilung ist eine Anzeige und kein Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung und der Prospektverordnung (EU) 2017/1129, in der Form, in der sie gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 oder auf andere Weise Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.

 

Der Vorstand der TUI AG („TUI“ oder die „Gesellschaft“ und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, die „Gruppe“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine vollständig gezeichnete Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten (die „Bezugsrechte“) durchzuführen, um einen Bruttoerlös von circa € 1,1 Mrd. zu erzielen (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung“ oder das „Angebot“).

523,520,778 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die „Neuen Aktien“) werden in einem Bezugsverhältnis von 10:21 (10 Neue Aktien für je 21 bestehende Aktien) angeboten. Der Bezugspreis von 2,15 € je Neue Aktie entspricht einem Abschlag von 35,1 % auf den TERP (theoretischen Bezugsrechtpreis).

TUI’s größter Aktionär, Unifirm Limited („Unifirm”), der eine Beteiligung von 32,00% an der Gesellschaft hält, hat sich verpflichtet, alle seiner Beteiligung zuzurechnenden Bezugsrechte zum Bezugspreis auszuüben und die durch diese Bezugsrechte repräsentierten Neuen Aktien direkt zu zeichnen.

Der verbleibende Teil der Kapitalerhöhung wird durch die Übernahme durch ein Bankenkonsortium zu mit der Marktpraxis für vergleichbare Transaktionen übereinstimmenden Konditionen, abgesichert.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Nettoerlöse aus dem Angebot zur Reduzierung von Zinskosten und Nettoverschuldung zu verwenden, indem die derzeitigen Inanspruchnahmen (i) erstens, der KfW-Fazilität, unter der die Gesellschaft zum 4. Oktober 2021 Ziehungen in Höhe von 375,0 Mio. € getätigt hat, und (ii) zweitens, der Barfazilität, unter der die Gesellschaft zum 4. Oktober 2021 1.486,5 Mio. € in Anspruch genommen hat, reduziert werden.

Dadurch würden sich, unter Berücksichtigung der erwarteten Nettoerlöse aus dem Angebot in Höhe von rund 1.099,5 Mio. €, die derzeitige Inanspruchnahme der KfW-Fazilität um 375,0 Mio. € auf Null und die derzeitige Inanspruchnahme der Barfazilität um die verbleibenden Nettoerlöse von 724,5 Mio. € auf 762,0 Mio. € reduzieren. Zudem wird diese Reduzierung den finanziellen Spielraum der Gruppe in der kommenden Wintersaison 2021/22 im Hinblick auf mögliche weitere Inanspruchnahmen der KfW-Fazilität und Barfazilität verbessern und sie dadurch in die Lage versetzen, auf verbleibende kurzfristige Unsicherheiten in der Reisebranche aufgrund der andauernden Auswirkungen der COVID-19 Pandemie zu reagieren.

 

Bestehende Aktionäre mit Ausnahme von Unifirm können ihre Bezugsrechte für die Neuen Aktien während der Bezugsfrist vom 8. Oktober 2021 bis einschließlich 26. Oktober 2021 (die „Bezugsfrist“) über ihre jeweilige Depotbank ausüben. Anlegern wird empfohlen, die jeweiligen Richtlinien ihrer Depotbanken zu befolgen.

Ein Prospekt (der „Deutsche Prospekt“) mit den vollständigen Einzelheiten des Angebots, einschließlich eines vollständigen Zeitplans der wichtigsten Daten, wird voraussichtlich am 6. Oktober 2021 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin”) gebilligt. Für die Zwecke des öffentlichen Angebots im Vereinigten Königreich und der Zulassung zum Premium-Listing-Segment der Official List der FCA und zum Handel am Hauptmarkt der London Stock Exchange für börsennotierte Wertpapiere wird ein gesonderter Prospekt (der „UK Prospekt“ und zusammen mit dem Deutschen Prospekt, die „Prospekte“) voraussichtlich am selben Tag von der FCA gebilligt. Beide Prospekte werden auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/capital-increase-october-2021) verfügbar sein. Ein Exemplar des Deutschen Prospekts wird auch auf der Internetseite der BaFin (www.bafin.de) und der Internetseite der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) (https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein. Eine Kopie des UK Prospekts wird beim National Storage Mechanism eingereicht und steht zur Einsichtnahme unter (https://data.fca.org.uk/#/nsm/nationalstoragemechanism) zur Verfügung. Die Informationen in dieser Mitteilung sollten zusammen mit beiden Prospekten gelesen werden.

Alle in dieser Mitteilung verwendeten, aber nicht anderweitig definierten Begriffe haben die in den Prospekten festgelegte Bedeutung.

KONTAKT FÜR ANALYSTEN & INVESTOREN

 

Mathias Kiep, Group Director Investor Relations,
Controlling & Corporate Finance

 

+ 44 (0)1293 645 925
+ 49 (0)511 566 1425    

 

 

Nicola Gehrt, Director, Head of Group Investor Relations

+ 49 (0)511 566 1435

 

Kontakt für Analysten und Investoren in UK, Irland und Amerika

Hazel Chung, Senior Investor Relations Manager

+ 44 (0)1293 645 823

 

Kontakt für Analysten und Investoren in Kontinentaleuropa, Mittlerer Osten und Asien

Ina Klose, Senior Investor Relations Manager

+ 49 (0)511 566 1318

 

Medien

 

Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations

+ 49 (0)511 566 6024

 

 


Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Singapur, Südafrika, der Schweiz oder den Vereinigten Arabischen Emiraten oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.

Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme [von den Registrierungs- anforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt.]1 Dementsprechend werden die Wertpapiere im Wege von Privatplatzierungen (i) in den Vereinigten Staaten nur qualifizierten institutionellen Käufern gemäß Regel 144A des Securities Act und (ii) außerhalb der Vereinigten Staaten an berechtigte Anleger bei Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft.

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) (die Prospektverordnung) und der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs (Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des britischen EU-Austrittsgesetzes aus dem Jahr 2018 Bestandteil nationalen Rechts ist) (die UK-Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland und dem Vereinigten Königreich erfolgt ausschließlich, jeweils nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des deutschen und des UK Prospekts der Gesellschaft, die durch die BaFin bzw. die FCA gebilligt wurden. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot   veröffentlichten deutschen bzw. UK Prospekt bzw. internationalen Rundschreiben zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den deutschen bzw. UK Prospekt bzw. das internationale Rundschreiben zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.

Der deutsche Prospekt wird nach seiner Billigung auf der Website der BaFin (www.bafin.de), der Website der Gesellschaft (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/capital-increase-october-2021) und der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (https://registers.esma.europa.eu/publication/) verfügbar sein. Der UK Prospekt wird nach seiner Billigung zum National Storage Mechanism eingereicht und kann auf https://data.fca.org.uk/#/nsm/nationalstoragemechanism und auf der Website des Unternehmens (https://www.tuigroup.com/de-de/investoren/capital-increase-october-2021) eingesehen werden.

Diese Mitteilung wird von der Gesellschaft in ihrer alleinigen Verantwortung herausgegeben. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Keine Person kann sich auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit verlassen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Entscheidung oder Optionen eines Anlegers  in Bezug auf das Angebot dar. Der Preis und der Wert der Wertpapiere können sowohl fallen als auch steigen. Die historische Entwicklung ist kein Anhaltspunkt für die zukünftige Wertentwicklung. Der Inhalt dieser Mitteilung stellt keine rechtliche, geschäftliche, finanzielle oder steuerliche Beratung dar. Jeder Aktionär oder potenzielle Anleger sollte sich zur Einholung rechtlicher, finanzieller, geschäftlicher oder steuerlicher Beratung an seinen eigenen unabhängigen Rechtsberater, Finanzberater, geschäftlichen Berater oder Steuerberater wenden.

Mit Ausnahme einer etwaigen Verantwortung und Haftung nach dem britischen Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000) in der jeweils geltenden Fassung oder des auf dieser Basis geschaffenen aufsichtsrechtlichen Regime einer Jurisdiktion, wonach ein Ausschluss der Haftung unzulässig, ungültig oder undurchsetzbar wäre, übernehmen weder Barclays Bank Ireland PLC, BofA Securities Europe SA, Citigroup Global Markets Europe AG, Deutsche Bank Aktiengesellschaft and HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Landesbank Baden-Württemberg and Natixis (die Konsortialbanken), Barclays Bank PLC and Merrill Lynch International (die Sponsoren) noch deren jeweilige verbundene Unternehmen oder ihre bzw. deren jeweilige Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder eine Haftung oder geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf den Inhalt dieser Mitteilung, einschließlich ihrer Richtigkeit, Angemessenheit, Eignung für ihre Zwecke, Vollständigkeit oder Prüfung, oder irgendeine andere Aussage ab, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft oder dem Angebot von ihnen oder für sie getätigt wurde oder vermeintlich getätigt wurde, und die Angaben in dieser Mitteilung sind in dieser Hinsicht keinesfalls als vergangenheits- oder zukunftsgerichtete Zusage oder Zusicherung zu betrachten. Jede der Konsortialbanken, der Sponsoren sowie deren jeweilige verbundene Unternehmen und ihre bzw. deren Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter schließen entsprechend im weitest möglichen gesetzlich zulässigen Umfang jedwede Haftung und Verantwortung aus, gleich ob eine solche unmittelbar oder mittelbar aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die ihnen ansonsten im Zusammenhang mit dieser Mitteilung oder einer solchen Aussage entstehen könnte. Darüber hinaus erbringen die Konsortialbanken, Sponsoren und/oder ihre verbundenen Unternehmen für die Gesellschaft jeweils verschiedene Investmentbanking-, Geschäftsbank- und Finanzberatungsdienstleistungen.

Die Konsortialbanken und Sponsoren agieren jeweils im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und für keine andere Person. Die Konsortialbanken und  Sponsoren werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit dem Angebot und jeglichen sonstigen in dieser Mitteilung beschriebenen Angelegenheiten betrachten und sind ausschließlich gegenüber der Gesellschaft dafür verantwortlich, den ihren jeweiligen Kunden gebotenen Schutz zu gewähren oder eine Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt dieser Mitteilung oder in dieser Mitteilung beschriebenen Rechtsgeschäften, Vereinbarungen oder sonstigen Angelegenheiten zu erteilen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils einen Teil der Wertpapiere selbst erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere Wertpapiere der Gesellschaft oder sonstige diesbezügliche Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder in sonstiger Weise behalten, zeichnen, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen Wertpapieren oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft oder sonstigen Anlagen handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen in dieser Mitteilung darauf, dass die Wertpapiere ausgegeben, angeboten, gezeichnet, erworben oder platziert werden oder in sonstiger Weise mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch eine Ausgabe oder ein Angebot an oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine Platzierung oder einen Handel durch jede der Konsortialbanken oder deren jeweilige verbundene Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus können bestimmte Konsortialbanken oder ihre verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (darunter Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen diese Konsortialbanken (oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.

Keine Person wurde befugt, andere Angaben bereitzustellen oder Zusicherungen abzugeben als die, die in dieser Mitteilung und in dem von der Gesellschaft veröffentlichten deutschen oder UK Prospekt bzw. dem internationalen Rundschreiben zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und wenn solche Angaben gemacht oder Zusicherungen gegeben werden, darf sich niemand darauf verlassen, dass diese von der Gesellschaft, den Konsortialbanken, den Sponsoren oder deren jeweiligen verbundenen Unternehmen genehmigt worden sind.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen sind daran erkennbar, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Tatsachen beziehen. Wesensbedingt sind zukunftsgerichtete Aussagen mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die erst in der Zukunft eintreten werden. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.

In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Formulierungen wie "erwartet", "kann", "wird", "könnte", "sollte", "beabsichtigt", "plant", "sagt vorher", "rechnet mit", "antizipiert" oder andere Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Sie beinhalten (jedoch ohne Beschränkung hierauf) sämtliche Prognosen bezüglich der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (der "Konzern") sowie Pläne und Zielsetzungen hinsichtlich künftiger Geschäfte, erwarteter künftiger Einnahmen, Finanzierungspläne, erwarteter Aufwendungen und Veräußerungen in Bezug auf den Konzern und Gespräche über den Geschäftsplan des Konzerns. Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Konzern zum Datum dieser Mitteilung bekannten Informationen und spiegeln den Stand zum Datum dieser Mitteilung wider. Über eine entsprechende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung hinaus verpflichtet sich der Konzern nicht zur Aktualisierung oder Änderung zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf die sich diese Aussagen stützen.

Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren von den in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen, einschließlich (jedoch ohne Beschränkung hierauf) der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Unsicherheit hinsichtlich ihrer Folgen und Dauer, die zu einem großen Teil schwer vorherzusehen sind und im Allgemeinen außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, und es ist nicht möglich, diese mit vertretbarem Aufwand einzeln aufzuführen. Die Leser dieser Mitteilung werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen stützen sollten. Alle zum oder nach dem Datum dieser Mitteilung getroffenen, der Gesellschaft zuzurechnenden zukunftsgerichteten Aussagen sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die in diesem Abschnitt aufgeführten wesentlichen Risiken eingeschränkt. Viele dieser Risiken werden derzeit sowie in Zukunft durch die COVID-19-Pandemie und eine damit einhergehende weitere Beeinträchtigung der Reise- und Freizeitindustrie und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch verschärft.

Hinweise für Vertreiber

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in (a) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung (MiFID II); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die MiFID II- Produktüberwachungsanforderungen) und unter Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die einem "Konzepteur" (für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, welche die Voraussetzungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (wie jeweils in der MiFID II definiert), eignen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II zulässige Vertriebskanäle geeignet sind (die Zielmarktbewertung). Ungeachtet der Zielmarktbewertung werden Vertreiber darauf hingewiesen, dass (i) der Preis der Wertpapiere fallen kann und Anleger ihr eingesetztes Kapital vollständig oder teilweise verlieren könnten; (ii) die Wertpapiere keine garantierten Einnahmen und keinen Kapitalschutz vorsehen; und (iii) sich eine Anlage in die Wertpapiere nur für Anleger eignet, die nicht auf garantierte Einnahmen oder einen Kapitalschutz angewiesen sind, die (entweder selbst oder zusammen mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die mit einer solchen Anlage einhergehenden Chancen und Risiken zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste aus einer solchen Anlage tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Konsortialbanken unabhängig von der Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, welche die Voraussetzungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung (a) weder eine Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke von MiFID II (b) noch eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere darstellt. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

 

Der in eckigen Klammern stehende Satzteil wurde nachträglich aufgrund einer vormals unvollständigen Übersetzung hinzugefügt.