Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG:
„Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2022 wurde den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung mit Ausnahme einiger Empfehlungen des Abschnitts G.I.3. entsprochen.
Im Rahmen der mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds vereinbarten Stabilisierungsmaßnahmen wurden für die TUI AG Beschränkungen der Vergütung für die Vorstandsmitglieder vereinbart. Diese Beschränkungen führten dazu, dass den Vorstandsmitgliedern während der Stabilisierungsmaßnahmen variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile nicht gewährt und folglich nicht begründet wurden.
Mit der Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen und der Festlegung von Zielwerten für die langfristige variable Vergütung durch den Aufsichtsrat gilt das Vergütungssystem für die Vorstände der TUI AG wieder ohne Beschränkungen, so dass die vorsorglich erklärten Abweichungen gegenstandslos geworden sind.
Damit wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung wieder vollständig entsprochen.“
Hannover, im August 2023
Der Vorstand und der Aufsichtsrat