Ergänzungsanträge / Gegenanträge / Wahlvorschläge

Hier werden ggf. eingegangene Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären veröffentlicht, sofern sie die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen.


GEGENANTRAG ZU TOP 2

Antragssteller: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Zu TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung: Der Vorstand der TUI AG hat es versäumt, ambitionierte Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz umzusetzen. Die Klimaschutzmaßnahmen müssen den durch das Unternehmen mitverursachten Klimafolgeschäden und den Erfordernissen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht werden.

Anstatt nur den Willen zu verkünden, bis 2050 in allen Geschäftsbereichen und in den Lieferketten klimaneutral zu werden, sollte die TUI AG genau benennen, wann sie welche konkreten Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität erreicht.

Kreuzfahrtsparte muss klima- und umweltfreundlicher werden

TUI-Cruises setzt weiter auf das extrem dreckige und für Umwelt wie Gesundheit gefährliche aber leider auch billige Schweröl als zentralem Antriebsstoff ihrer Kreuzfahrtschiffe. Der Umstieg von Schweröl auf Marinediesel ist binnen Minuten oder spätestens mit dem nächsten Tankstopp möglich. Das hier unter anderem im Rahmen einer Bundestagsausschutzsitzung durch die einzelnen Marken sowie dem Branchenverband Cruise Lines International Association (CLIA) auf fehlende Alternativen verwiesen worden ist, muss als versuchte Täuschung verstanden werden. Während nach einer Untersuchung im Auftrag des Deutschen Maritimen Zentrums nur noch etwa 18% der deutschen Containerschiffe auf Schweröl setzen, sind es fast 50% der Kreuzfahrtschiffe. Die Kreuzfahrtbrache bildet beim Schwerölausstieg das absolute Schlusslicht unter den verschiedenen Sektoren der Schifffahrt. Im TUI-Konzern gilt dies insbesondere für TUI Cruises.

Darüber kann auch die sehr positiv zu bewertende Bestellung eines Schiffs, das mit Methanol betrieben werden soll, nicht hinwegtäuschen. Dieser Weg findet aber Anerkennung. TUI-Cruises nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Wenn sichergestellt werden kann, dass ausschließlich grünes Methanol – also Methanol auf Basis regenerativer Energie – zum Einsatz kommt, könnte TUICruises die erste Reederei weltweit sein, die weitgehend klimaneutrale Kreuzfahrten auf großen Schiffen anbietet. Neben der Wahl des Treibstoffs kommt auch der Nutzung von Landstrom eine zentrale Rolle bei der Reduzierung von Luftverschmutzung wie auch Treibhausgasemissionen zu.

Die Kreuzfahrtmarken der TUI haben in der Vergangenheit kaum Landstrom bezogen. Hier sehen wir aber eine positive Tendenz, die wir gerne lobend hervorheben möchten. Sowohl Hapag-Lloyd Cruises als auch TUI Cruises sind mit der Abnahme gestartet und haben sich gegenüber mehreren Häfen zur regelmäßigen Abnahme bekannt.

Sorgen bereitet im Bereich Klimaschutz das wachsende Segment der Luxuskreuzfahrten, welches im TUI-Konzern insbesondere von Hapag-Lloyd-Kreuzfahrten bedient wird. Der einzelne Passagier hat hier einen ungleich größeren ökologischen Fußabdruck. Binnen weniger Tage Kreuzfahrt kann das jährliche CO2-Budget aufgebracht sein, das im Sinne des Klimaschutzes jedem einzelnen individuell zusteht. Gerade diesem Luxussegment, das darüber hinaus Routen in ökologisch besonders sensible Gebiete wie die Polregionen anbietet, kommt eine besondere Verantwortung zu. Eine schnelle Dekarbonisierung dieses Bereichs ist daher nicht nur im Sinne des Klima- und Umweltschutzes, sondern insbesondere auch der gesellschaftlichen Akzeptanz geboten.

Der NABU begleitet die Kreuzfahrtbranche seit mittlerweile über 10 Jahren kritisch auf ihrem Weg in Richtung Umwelt- und Klimaverträglichkeit. Hierbei finden verschiedene Maßnahmen durchaus Anerkennung durch verschiedene Umwelt- und Klimaschutzexpert*innen. Die Marken TUI Cruises und Hapag-Lloyd Cruises konnten sich in den vorderen Plätzen positionieren. 2022 hat nur eine einzige von 19 international aktiven durch den NABU angefragten Kreuzfahrtreedereien nicht auf die Abfrage zum Kreuzfahrtranking geantwortet: Die zu TUI gehörende Marella Cruises. Das Unternehmen ist so auf dem letzten Platz des Rankings platziert worden.

Fehleinschätzung bezüglich Aufsichtsratsmitglied Mordashov

Dem 2022 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Fritz Joussen unterlief hinsichtlich des russischen TUI-Hauptaktionärs und ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Alexey Mordashov eine drastische Fehleinschätzung. Auf unsere bei der Hauptversammlung 2022 gestellt Frage, inwiefern das „zweifelhafte Image“ von Mordashov auf die TUI abfärbe, antwortete Joussen:

„Also Herr Mordashov ist ein Aktionär, der übrigens in der Krise sehr zu unserem Unternehmen gestanden hat, der übrigens in der Krise mit den politischen Entscheidungsträgern engen Kontakt auch hatte, weil es immer wichtig war, wenn der Staat Geld gibt, geben eben auch die Investoren Geld. Das war ein wechselseitiges Interesse. Ich kann das nicht sehen, dass Herr Mordashov ein negatives Image hat und dementsprechend glaube ich auch nicht, dass da was abfärbt.“ Mordashov ist einer der russischen Oligarchen, gegen die die EU wegen des Kriegs von Russland gegen die Ukraine Sanktionen verhängte. Mordashov legte sein Aufsichtsratsmandat
Anfang März 2022 nieder, hält aber weiterhin über die Unifirm Limited und die Severgroup LLC indirekt 30,91 % der TUI-Aktien.

Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt jeweils mit "NEIN" stimmen

 

GEGENANTRAG ZU TOP 3

Antragssteller: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der TUI AG muss mehr dazu beitragen, dass das Unternehmen gut auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet ist.

Mehr Transparenz beim Lieferkettengesetz
Es ist unklar, ob die TUI AG gut auf das am 1. Januar in Kraft getretene
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorbereitet ist. Die TUI AG spricht in ihrem Geschäftsbericht von „Tausenden von Zulieferern in mehr als 90 Ländern“. Hier sollte das Unternehmen genaue Zahlen kennen und auch nennen.

Es würde sich für TUI empfehlen, menschenrechtliche und umweltbezogene
Sorgfaltspflichtverletzungen sowohl im eigenen Geschäftsbetrieb als auch innerhalb der Lieferkette schon proaktiv zu erkennen (z.B. Missachtung von Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Versammlungsfreiheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit). Als Beispiele nennt die TUI selbst Hotelangestellte mit überlangen Arbeitszeiten und Arbeiter bei Zulieferern mit ungenügendem Schutz vor Arbeitsunfällen.

Wichtig wäre auch, dass die TUI detailliert beschreibt, welche neuen Prozesse und Strukturen mit einem starken Fokus auf ihre Beschaffung sie einzuführen gedenkt.

Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt jeweils mit "NEIN" stimmen.

 


GEGENANTRAG ZU TOP 8 a) bis d)

Antragssteller: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre

Zu TOP 8 a) bis d): Satzungsänderung

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Satzungsänderung bezüglich der Durchführung virtueller Hauptversammlungen abzulehnen.

Begründung: Das Format und die Art und Weise, wie eine Hauptversammlung durchgeführt wird, betreffen elementare Aktionärsrechte. Daher sollte die Hauptversammlung und nicht der Vorstand darüber entscheiden, zu welchen Bedingungen bzw. in welchem Format zukünftige Hauptversammlungen durchgeführt werden sollen. Zudem sollte die Hauptversammlung auch darüber entscheiden, ob als weitere Option ein hybrides Format umgesetzt werden soll, welches die Vorteile einer Präsenz-Hauptversammlung mit jenen einer rein virtuellen Veranstaltung vereint.

Neue gesetzliche Möglichkeiten für virtuelle Hauptversammlungen werden nicht umgesetzt 

Schon mit der Entscheidung, die diesjährige Hauptversammlung rein virtuell durchzuführen, hat der Vorstand unter Beweis gestellt, neue Möglichkeiten für eine aktionärsfreundliche Erweiterung der Partizipationsmöglichkeiten nicht nutzen zu wollen. So hat der Vorstand darauf verzichtet, den Aktionär*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Fragen schon vorab schriftlich einreichen zu können und die Antworten dazu auch für alle transparent zu machen. So hätte das Frage- und Informationsrecht aller Aktionär*innen besser umgesetzt und zudem die Diskussion in der Hauptversammlung auf wichtige Punkte und Nachfragen fokussiert werden können.


Sie können sich dem Gegenantrag anschließen, indem Sie bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt mit "NEIN" stimmen.

 

 

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