Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in Lieferketten ist die Prämisse des neuen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das LkSG gilt für unseren eigenen Geschäftsbereich, den Geschäftsbereich der TUI-Lieferanten und für die gesamte Lieferkette, sowohl in Deutschland als auch weltweit.

Eine interne LkSG-Projektgruppe wurde eingerichtet, um die Gesetzesvorgaben im Unternehmen umzusetzen. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Entwicklung von Risikoanalysen, Schulungen, Präventiv- und Korrekturmaßnahmen sowie Richtlinien. Dies baut auf der Arbeit auf, die TUI bereits zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt leistet und hilft bei der Vorbereitung auf die kommende EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht. Unser erster Bericht wird Anfang 2024 erscheinen.

Wir haben für unsere Lieferant:innen und Partner:innen ein Informationspaket über das LkSG, seine Folgen und die Auswirkungen auf TUI und ihre Lieferkette erstellt. Sie können es auf Englisch einsehen (hier).