Wir, die TUI AG und alle von der TUI AG geführten Konzerngesellschaften (zusammen „TUI" oder „TUI Group"), der größte Touristikkonzern der Welt, verpflichten uns, die Menschenrechte und Umweltverpflichtungen innerhalb unserer Lieferkette bei unseren weltweiten Aktivitäten zu beachten.
Den Schutz der Menschenrechte betrachten wir als elementar wichtig. TUI ist seit 2014 Unterzeichnerin der weltweit 10 allgemein anerkannten Prinzipien des UN Global Compact in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.
Wir beschäftigen Menschen aus aller Welt. Neben unseren eigenen Mitarbeitenden umfasst unser vielfältiges Geschäft eine umfangreiche Lieferkette mit Tausenden von Zulieferern in mehr als 90 Ländern von Herstellern von Flugzeugen und Kreuzfahrtschiffen bis hin zu Hotelwäschereien und Fremdenführern sowie anderen Serviceleistungen, die unsere Kunden in den Destinationen in Anspruch nehmen können. Wir halten uns an geltendes Recht, erfüllen international anerkannte Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt und achten darauf, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit, wie auch der unserer Lieferanten und Geschäftspartner verhindert werden.
Insbesondere verurteilen wir alle Formen von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Formen von Sklaverei, alle sklavereiähnlichen Praktiken und alle Formen von Diskriminierung aufgrund persönlicher Merkmale wie der nationalen oder ethnischen Herkunft, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion, der Weltanschauung und Überzeugung, der politischen Überzeugung oder einer Behinderung. Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch mit Respekt und Würde zu behandeln ist, und engagieren uns für eine ständige Verbesserung von Vielfalt und Inklusion in unserem Unternehmen.
Wir verurteilen die Ausbeutung von Kindern und engagieren uns für deren Schutz. Die TUI ist aktives Mitglied des Netzwerks End Child Prostitution, Child Pornography, Trafficking of Children for Sexual Purposes (ECPAT) und Unterzeichnerin des Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus („The Code“). TUI hat Richtlinien und Guidelines in den jeweiligen Geschäftsbereichen implementiert, um dieses Thema im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs zu adressieren.
Wir bekennen uns zur Einhaltung der jeweils lokal geltenden Arbeitsschutzvorschriften, zur Zahlung fairer Löhne und zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
Zur Stärkung unseres Engagements haben wir eine Reihe von Initiativen zur Umsetzung von Geschäftspraktiken ins Leben gerufen, die mit unseren Richtlinien und unseren TUI-Werten im Einklang stehen: Trusted. Unique. Inspiring. Wir verschärfen unsere Beschaffungsprozesse, sensibilisieren unsere Kollegen und Geschäftspartner, verbessern unser Schulungsangebot und die Berichterstattungsprozesse im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Darüber hinaus haben wir spezifische Prozesse für unseren eigenen Geschäftsbetrieb und wo notwendig für die Zusammenarbeit mit unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern entwickelt, um unseren Sorgfaltspflichten nach dem Gesetz über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, im Folgenden „LkSG“) nachzukommen.
Die Grundsatzerklärung der TUI Group zu Menschenrechten können Sie als separates Dokument auf der rechten Seite herunterladen.
Unser TUI Group Menschenrechtsbeauftragter ist Thomas Ellerbeck.
Bitte beachten Sie, dass die TUI Deutschland GmbH aus rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit dem deutschen Lieferkettengesetz eine separate, angepasste Grundsatzerklärung abgegeben hat. Auch diese steht rechts zum Download bereit Dr. Dietrich Kressel ist der Menschenrechtsbeauftragte der TUI Deutschland GmbH.