Hannover/Berlin, 7. März 2018

Neues Reiserecht: TUI bietet künftig allen Urlaubern Vollkasko-Schutz

  • „TUI Plus Paket“ macht Hotelaufenthalte, Rundreisen, Mietwagen und Camper als Pauschalreise buchbar
  • TUI sichert sämtliche Kundengelder für den Insolvenzfall ab


Das neue Reiserecht, das zum 1. Juli in Kraft, tritt, stärkt die Rechte der Verbraucher – vor allem, wenn sie eine Pauschalreise buchen. Damit möglichst viele ihrer Kunden von den zusätzlichen Vorteilen profitieren, bietet TUI zum Stichtag fast alle Angebote aus ihrem Programm als Pauschalreise an, das gilt auch für die Marken airtours und 1-2-fly. Konkret bedeutet das: Neben den bekannten klassischen Paketbuchungen gibt es künftig auch einzelne Bausteine wie Hotelaufenthalte, Rundreisen oder Mietwagen und Wohnmobile von TUI Cars und Camper mit dem „Vollkasko-Schutz“ einer Pauschalreise.

Da eine Pauschalreise laut Gesetzgeber aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen eines Anbieters bestehen muss, hat TUI das neue „TUI Plus Paket“ ins Leben gerufen. Dabei werden einzelne Bausteine automatisch und ohne zusätzliche Kosten mit Serviceleistungen der TUI kombiniert, wie dem 24-Stunden-Betreuungsservice, dem professionellen Krisen- und Sicherheitsmanagement, dem SMS-Service, dem personalisierten Serviceportal „Meine TUI“ sowie einem digitalen Reiseführer plus Landkarte. Im Insolvenzfall sind sämtliche Kundengelder über TUI abgesichert. Das TUI Plus Paket gilt sowohl bei Buchungen im TUI Reisebüro als auch online auf www.tui.com. Dort erhalten Urlauber bereits vor Buchungsabschluss eine transparente Auflistung ihrer Rechte.

 

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