Das Verfahren wird in höherer Instanz fortgeführt. TUI sieht die auch von anderen Reiseveranstaltern geteilte Praxis im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen. Daher hat TUI wegen der Flugzeiten bereits Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe angekündigt, um eine verbindliche, höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Solange der Rechtsstreit nicht endgültig entschieden ist, bleibt es bei der bisherigen Regelung.
TUI argumentiert hinsichtlich der Flugzeiten, dass diese bei Buchung häufig noch gar nicht endgültig feststünden. Insbesondere bei sehr frühen Buchungen habe die Vergabe der Start- und Landezeiten an den Flughäfen – die so genannten „Slot-Konferenzen“ – noch gar nicht stattgefunden. Zudem sei gesetzlich festgelegt, dass Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine „voraussichtliche Flugzeit“ bestätigen müssten. Die endgültige Flugzeit werde in den Reiseunterlagen mitgeteilt, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Dies sei bei allen Veranstaltern in der Branche gängige Praxis.
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