1. BEGRIFFSDEFINITIONEN

„Käufer“ ist der TUI AG Konzern und/oder eines seiner in der Bestellung genannten direkten oder indirekten Tochtergesellschaften. Die TUI AG ist eine in Deutschland (Berlin/Hannover) unter der Handelsregisternummer HRB 6580 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Karl-Wiechert-Allee 4, 30625 Hannover, Deutschland.

„Lieferadresse“ ist die vom Käufer angegebene Adresse für die Warenlieferung.

„Waren“ sind alle Waren, die der Käufer vom Verkäufer gemäß Bestellung kauft.

„Preis“ ist der für eine Ware und/oder Dienstleistung zu entrichtende Preis.

„Bestellung“ bezeichnet eine Bestellung, die sich auf diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen bezieht.

„PO Nummer“ ist die auf der Bestellung des Käufers angegebene Bestellnummer.

„Verkäufer“ ist die Person, an die die Bestellung gerichtet ist.

„Dienstleistungen“ bezeichnet die vom Verkäufer gemäß Bestellung zu erbringenden Dienstleistungen und einzuhaltenden Pflichten.

„Einkaufsbedingungen“ bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen und bezieht sich auf die Bestellung.

„Mehrwertsteuer“ bedeutet die nach deutschem Recht zu erhebende Mehrwertsteuer oder auf ähnlich geartete Steuern.

2. ANWENDUNGSBEREICH

Der Käufer bestellt hiermit die in der Bestellung angegebenen Waren und/oder Dienstleistungen zu den hierin aufgeführten Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind die einzigen Bedingungen, zu denen der Käufer einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt, wobei diese Vorrang vor widersprüchlichen Angebotsbedingungen, Kostenvoranschlägen oder Rechnungen des Verkäufers haben, sofern der Käufer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

SONDERBEDINGUNGEN FÜR WAREN

3. WARENBESCHAFFENHEIT

3.1. Der Verkäufer liefert die Waren zum in der Bestellung angegebenen Lieferdatum bzw. Lieferzeitraum gemäß den in der Bestellung und den Begleitunterlagen festgelegten Bedingungen.

3.2. Da es sich bei den Waren um eine Warenart handelt, die im Rahmen des normalen Geschäftsgangs des Verkäufers geliefert soll, ist der Verkäufer zu Folgendem verpflichtet:

(a) Die Waren haben eine angemessene Gestaltung, Qualität und Verarbeitung, sind für ihren Zweck geeignet und von keinem Pfandrecht belastet.

(b) Der Verkäufer prüft alle, in der Bestellung aufgeführten Spezifikationen oder Zeichnungen sowie alle vom Käufer erteilten Anweisungen unverzüglich, und falls er darin Fehler oder Unregelmäßigkeiten oder Abweichungen von den besten Praktiken in Bezug auf die betreffenden Waren feststellt, wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich darauf hinweisen, damit der Käufer neue Anweisungen erteilen kann.

(c) Der Verkäufer wird die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um die Waren gemäß der Bestellung oder Bestellungsänderung des Käufers zu liefern, und falls der Verkäufer aus irgendwelchen Gründen die Waren nicht liefern kann, wird er den Käufer unverzüglich darüber informieren, wobei die Rechte des Käufers davon unberührt bleiben.

(d) Die Verarbeitung der für die Warenlieferung verwendeten Materialien, Waren und/oder Dienstleistungen entsprechen den für den Einsatzzweck konzipierten und sachdienlichen Eigenschaften und Qualitätsstandards.

4. Lieferung

1.1. Der Verkäufer liefert sämtliche Waren auf eigene Gefahr und frei Haus an die Lieferanschrift und versieht die Lieferung mit einem entsprechenden Lieferschein.

1.2. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen übernimmt der Käufer keine Kosten für das Verpackungsmaterial, falls diese nicht schon im auf der Bestellung genannten Preis inbegriffen sind.

4.3. Die vereinbarte Lieferzeit ist verbindlich. Der Käufer hat das Recht, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren oder zu ändern oder Nachbesserung zu verlangen, falls die Waren nicht an dem vom Käufer angegebenen Lieferdatum an die Lieferadresse geliefert werden.

4.4. Unbeschadet der hier aufgeführten Rechte des Käufers und der Haftung des Verkäufers wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich über alle Umstände in Kenntnis setzen, die wahrscheinlich dazu führen können, dass die Warenlieferung ausbleibt oder sich verzögert.

4.5. Der Käufer behält sich das Recht vor, Lieferungen einzustellen, einzuschränken oder hinauszuzögern, wenn er infolge von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, wie z. B. behördliche Maßnahmen, Streiks oder Aussperrungen an der Warenannahme behindert ist oder in Verzögerung ist.

4.6. Auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer Muster zur Genehmigung vorlegen. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, darf der Hauptteil der Arbeiten erst dann begonnen werden, wenn der Käufer die vom Verkäufer vorgelegten Muster schriftlich genehmigt hat.

5. EIGENTUMS- UND GEFAHRENÜBERGANG

5.1. Lieferung bedeutet, dass die Waren mit Zustimmung des Käufers an der Lieferadresse abgeladen worden sind.

5.2. Das Eigentum an den Waren geht auf den Käufer über, wenn er die Lieferung an der Lieferadresse angenommen hat.

5.3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn er die Lieferung an der Lieferadresse angenommen hat; diese Bedingung gilt unbeschadet anderer Einkaufsbestimmungen, die sich auf den Gefahrenübergang auswirken können.

5.4. Die Waren gelten erst dann als vom Käufer angenommen, wenn er ab dem Lieferzeitpunkt 60 Tage Zeit für ihre Untersuchung hatte. Der Käufer leistet keine Zahlungen für gelieferte Mehrmengen, falls der Käufer den Verkäufer nicht darüber schriftlich informiert, dass er diese zusätzliche Menge annehmen möchte.

5.5. Der Käufer kann die Ware als nicht angenommen zurückweisen, wenn Fehlmengen geliefert werden und/oder diese nicht zur Kundenzufriedenheit ausfallen oder nicht genau mit den gelieferten oder ausgehändigten Zeichnungen, Spezifikationen oder Anweisungen oder mit einem vom Verkäufer hergestellten und vom Käufer genehmigten Muster übereinstimmen.

5.6. Wenn die Waren vom Käufer nicht innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung ausgepackt werden, kann der Käufer diese Waren innerhalb von 30 Tagen nach dem Auspacken zurückweisen.

5.7. Der Verkäufer trägt weiterhin das Risiko und die Kosten für nicht angenommene Waren.  Der Käufer kann (ohne dass eine Verpflichtung für ihn besteht) jederzeit auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers:

(a) die Waren an den Verkäufer zurückgeben; oder

(b) den Verkäufer auffordern, die Waren abzuholen.

SONDERBEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

6. Garantien

6.1. Der Verkäufer erbringt die Dienstleistungen zum in der Bestellung angegebenen Lieferdatum bzw. Lieferzeitraum gemäß den in der Bestellung und den Begleitunterlagen festgelegten Bedingungen.

6.2. Der Verkäufer gewährleistet und verpflichtet sich zu Folgendem:

(a) Die Dienstleistungen werden pünktlich, professionell und fachmännisch, mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde gemäß den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken erbracht.

(b) Die Dienstleistungen entsprechen den Beschreibungen und Spezifikationen.

(c) Die Dienstleistungen werden in Übereinstimmung mit allen jeweils geltenden Gesetzen erbracht, wobei der Verkäufer den Käufer über Gesetzesänderungen informiert, sobald er Kenntnis davon erhält.

(d) Der Verkäufer wird alle erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Freigaben für die Erbringung der Dienstleistungen einholen.

(e) Der Verkäufer wird die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um die Dienstleistungen gemäß der Bestellung oder Bestellungsänderung des Käufers zu liefern, und falls der Verkäufer die Dienstleistungen aus irgendwelchen Gründen nicht erbringen kann, wird er den Käufer unverzüglich darüber informieren, wobei die Rechte des Käufers davon unberührt bleiben.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

7. Entschädigungen

7.1. Unbeschadet der Rechte des Käufers, die sich aus Bedingungen, Garantien und sonstigen Bestimmungen oder aufgrund gesetzlicher Regelungen, einem Gewohnheitsrecht oder einer Bestellung ergeben, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer und hält ihn vollkommen schadlos gegen sämtliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche, Kosten, Forderungen, Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Verfahren sowie  Verluste oder Schäden, die gegen den Käufer geltend gemacht werden oder die er selbst aufgrund falscher Angaben, Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch des Verkäufers oder aufgrund eines Mangels an der vom Verkäufer gelieferten Ware und/oder Dienstleistung erleidet (unabhängig davon, ob diese nach vernünftigem Ermessen erkennbar sind oder nicht) oder die sich direkt oder indirekt aus einem Verstoß des Verkäufers gegen eine der vorgenannten Bedingungen ergeben.

7.2. Der Verkäufer sichert zu, dass die Dienstleistungen und/oder Waren sowie die nicht vom Käufer konzipierten Bestandteile einer Dienstleistungen und/oder Ware gegen keine Urheberrechte, Patente, Marken, Gebrauchsmuster oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte, wie z. B. jeweils gültige gesetzliche Schutzbestimmungen oder Regelungen, Rechtsverordnungen oder sonstige Rechtsgrundlage verstoßen, wobei der Verkäufer den Käufer in vollem Umfang von allen Verlusten und Schäden aufgrund von Haftungs- und Schadensersatzansprüchen, Kosten, Forderungen, Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Verfahren sowie Verlusten oder Schäden, die gegen den Käufer geltend gemacht werden oder die er aufgrund der vorgenannten Gegebenheiten ergeben, freistellt.

8. ARBEITSSCHUTZ

8.1. Der Verkäufer verpflichtet sich dazu, die Arbeitsschutzbestimmungen, -vorschriften und -verordnungen des Käufers sowie die jeweils geltenden örtlichen Arbeitsschutzverordnungen einzuhalten.

8.2. Der Verkäufer hält den Käufer vollständig frei von allen Kosten, Haftungs- und Schadensersatzansprüchen, Forderungen, Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Verfahren sowie Verlusten oder Schäden, die gegen den Käufer geltend gemacht werden oder die er durch den Käufer oder eines seiner Mitarbeiter oder Subunternehmer aufgrund von Nichtbeachtung oder einer Zuwiderhandlung erleidet.

9. PREISGESTALTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Der in der Bestellung angegebene Preis ist ein Festpreis und kann nicht geändert werden.

9.2. Der Preis beinhaltet die Lieferung an die Lieferadresse.

9.3. Alle gemäß Bestellung zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern und Abgaben. Die jeweils anfallende Mehrwertsteuer oder sonstige Steuern und Abgaben sind zuzüglich zu diesen Beträgen zu entrichten.

9.4. Bei Auslandslieferungen obliegt es dem Verkäufer, alle erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrbescheinigungen zu beschaffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die erforderliche Zollabfertigung zu beschleunigen (einschließlich der Zahlung von Zöllen und Steuern, wobei zu diesem Zweck eine eigene Importagentur, Spedition und Aufschubkontonummer genutzt werden) und der Verkäufer hält den Käufer gegen alle Verluste, Schäden und Ausgaben frei, die dem Käufer aufgrund der Nichtbeachtung der Verpflichtung entstehen.

9.5. Der Verkäufer reicht die Rechnungen gemäß Bestellung ein, und der Käufer begleicht diese innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt.

9.6. Auf allen Rechnungen sind die Bestellnummer, das Lieferdatum und die Lieferadresse anzugeben und gegebenenfalls die jeweiligen Zeiterfassungsbögen des Verkäufers zum Nachweis der aufgewendeten Zeit beizulegen. Der Käufer behält sich das Recht vor, Zahlungen einzubehalten, wenn die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen nicht zur Zufriedenheit des Kunden ausfällt.

10. GEISTIGES EIGENTUM

10.1. Alle vom Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Werkzeuge, Beistellmaterial und sonstigen Dokumente oder Artikel bleiben Eigentum des Käufers und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Sämtliche Zeichnungen und sonstigen Materialien sowie die Bestellbedingungen sind vom Verkäufer vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben oder vom Verkäufer für andere Zwecke als in Verbindung mit der Bestellung verwendet werden. Die vom Käufer gelieferten kostenlosen Materialien und Ausrüstungsgegenstände werden vom Verkäufer für die Zeit, während sich diese in seinem Besitz befinden, bei einer seriösen Versicherung zum vollen Wiederbeschaffungswert gegen Verlust und Beschädigung umfassend versichert, wobei der Käufer als zusätzlich Versicherter in der oder den Versicherungspolice(n) aufgeführt wird.

10.2. Die vom Verkäufer nach dem Entwurf des Käufers hergestellten oder nach einem Entwurf nachempfundenen Waren dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers an andere Personen verkauft, vermietet oder anderweitig veräußert werden, wobei der Verkäufer alle eingehenden Anfragen in Bezug auf diese Waren an den Käufer weiterleitet. Die geistigen Eigentumsrechte an allen vom Käufer gelieferten Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Entwürfen usw. verbleiben zu jeder Zeit beim Käufer.

11. KÜNDIGUNG UND RECHTSMITTEL

1.1. Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Kündigungsrechten, hat der Käufer in den nachfolgend aufgeführten Fällen das Recht, die Bestellung unverzüglich schriftlich zu kündigen, wenn:

(a) der Verkäufer es versäumt hat, innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden seinen Aufgaben und Pflichten nachzukommen; oder

(b) der Käufer Konkursvorschriften unterliegt, er einen Vergleich mit seinen Gläubigern geschlossen hat oder auf andere Art und Weise geltendes Recht zur Entschuldung zahlungsunfähiger Schuldner genutzt hat, gegen ihn eine gesetzliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme in sein Eigentum oder Vermögen eingeleitet wurde oder, wenn sich das Unternehmen in einer Abwicklung befindet oder ein Insolvenzverwalter für das Gesamtunternehmen oder Unternehmensteile bestellt wurde.

11.2. In jedem Fall bleiben die bereits vor Kündigung bestehenden Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten des Käufers davon unberührt.

11.3. Falls die Waren und/oder Dienstleistungen nicht bestellungsgemäß geliefert werden oder der Verkäufer die Einkaufsbedingungen nicht einhält, kann der Käufer:

(a) die Waren und/oder Dienstleistungen (ganz oder teilweise) bei vollständiger Kostenrückerstattung durch den Verkäufer zurückweisen;

(b) vom Verkäufer verlangen, dass er die Mängel auf eigene Kosten behebt oder Arbeiten daran durchführt, damit die Waren und/oder Dienstleistungen den Bestellbedingungen entsprechen, oder Ersatzwaren und/oder Dienstleistungen verlangen;

(c) keine weiteren Warenlieferungen oder Dienstleistungserbringung mehr annehmen;

(d) Schadensersatz fordern.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

12.1. Die Haftungshöchstgrenze des Käufers gegenüber dem Verkäufer ist auf den Betrag begrenzt, den der Käufer für die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen bezahlt hat.  Der Käufer schadet nicht für Folgeschäden oder indirekte Verluste, entgangene Gewinne, Einnahmen oder erwartete Einnahmen oder Geschäfte, die sich aus einem Verstoß dieser Bestimmungen ergeben.

12.2. Keine der in diesen Einkaufsbedingungen enthaltenen Einschränkungen oder Beschränkungen schränkt die Haftung des Verkäufers oder Käufers bei Todesfällen oder Personenschäden ein, die auf Fahrlässigkeit oder Betrug zurückzuführen sind.

13. ABTRETUNG

13.1. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers seine aus den Bestellungen resultierenden Rechte und Pflichten (ganz oder teilweise) abzutreten, zu übertragen oder unterzuvergeben.

13.2. Der Käufer kann, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers seine aus diesen Bestellungen resultierenden Rechte und Pflichten (ganz oder teilweise) an eine Person, Firma oder Gesellschaft abtreten, übertragen oder untervergeben.

14. HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer aufgrund der Bestellungen resultierenden Verpflichtungen, die sich aus Gründen ergeben, die sie nicht zu vertreten haben (vorausgesetzt, dass keine Fahrlässigkeit vorliegt), einschließlich aber nicht ausschließlich höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Explosionen oder innere Unruhen. Die Partei, die sich auf diese Klausel beruft, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, es sei denn, ein solches Ereignis ist so offensichtlich, dass es der Reisebranche bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, dass die Erfüllung der Pflichten dieser Partei so lange ausgesetzt werden müssen, wie die genannten Umstände andauern, und dass dieser Partei eine Fristverlängerung gewährt werden muss, wenn:

(a) alle, durch eine solche Verzögerung entstehenden Kosten, von der Partei getragen werden, die sie verursacht;

(b) beide Parteien die Bestellung schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Verzögerung 14 Tage andauert; in diesem Fall ist keine der Parteien aufgrund einer solchen Kündigung haftbar; und

(c) beide Parteien nach Kräften bestrebt sind die Auswirkungen eines Ereignisses mit höherer Gewalt abzufedern und die Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Bestellung so bald wie möglich wieder aufzunehmen.

15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

15.1. Der Käufer kann jede Summe, die ihm nach vernünftigem Ermessen aufgrund einer Verletzung der Einkaufsbedingungen durch den Verkäufer oder einer Verletzung eines anderen Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zusteht, mit einer dem Verkäufer gemäß dieser Einkaufsbedingungen zustehenden Zahlung verrechnen, davon abziehen oder einbehalten, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei der Summe um einen fälligen Betrag handelt oder nicht, wobei die sonstigen Rechte des Käufers gemäß dieser Klausel bezüglich sonstiger Rückforderungsmethoden fälliger oder vermeintlich fälliger Beträge des Verkäufers davon unberührt bleiben.

15.2. Falls der Käufer eine dieser Einkaufsbedingungen nicht durchsetzt, kann dies nicht als Verzicht auf seine Rechte gemäß dieser Einkaufsbedingungen gewertet werden.

15.3. Die Parteien beabsichtigen nicht, dass diese Einkaufsbedingungen unter dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von anderen Personen oder Unternehmen geltend gemacht werden können, ausgenommen davon sind die Konzernunternehmen des Käufers, die alle ihnen zugesagten Leistungen durchsetzen können.

15.4. Der Verkäufer erkennt an, dass die gesetzlichen Rechtsmittel gegen einen Verstoß gegen die Einkaufsbedingungen für den Käufer unzureichend sein können, weswegen dem Käufer, unbeschadet der ihm zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel, ein Unterlassungsanspruch ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens gewährt werden kann.  Der Verkäufer verzichtet auf sein Recht auf Unterlassungsansprüche in Bezug auf diese Einkaufsbedingungen.

16. KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Der Käufer verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Bestechung und Korruption. Der Verkäufer sichert zu, dass er und seine Mitarbeiter, Auftragnehmer, Vertreter und Tochtergesellschaften die unter www.tuigroup.com abrufbare Richtlinie des Käufers über Verfahren zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung sowie alle jeweils geltenden lokalen und internationalen Antikorruptionsgesetze und die damit einhergehenden Verfahren und Kodizes einschließlich, jedoch nicht ausschließlich des United States of America Foreign Corrupt Practices Act 1977 und des United Kingdom Bribery Act 2010 einhalten. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, die vom Käufer in vertretbarer Weise geforderten Nachweise über die Einhaltung dieser Bestimmungen vorzulegen. Ein Verstoß gegen diese Klausel durch den Verkäufer stellt einen wesentlichen Verstoß dar und kann die sofortige Kündigung einer Bestellung und/oder rechtliche Schritte nach sich ziehen.  Andere Kündigungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt. Der Verkäufer hält den Käufer in Bezug auf alle aufgrund eines Verstoßes gegen diese Einkaufsbedingungen entstandenen Kosten, Ansprüche, Forderungen, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) schadlos.

17. VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

Der Verkäufer muss den hier abrufbaren Verhaltenskodex für Lieferanten in der jeweils gültigen Version einhalten.

In diesem Kodex werden die vom Käufer geforderten ethischen Verhaltensstandards, Werte und Grundsätze dargelegt. Wenn der Verkäufer im Namen des Käufers auftritt, muss er den Kodex im Umgang mit Mitarbeitern, Vertretern, Lieferanten, sonstigen Dritten und Kunden befolgen.

Der Käufer ist dazu berechtigt, vom Verkäufer jederzeit die erforderlichen Daten und Informationen zur Umsetzung dieses Kodex und zur Sicherstellung der eigenen Sorgfaltspflicht zu verlangen. Dies gilt auch für die Aufforderung des Käufers eine Selbsteinschätzung vozunehmen oder relevante Richtlinien oder Verfahren offenzulegen. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Einhaltung des Kodex durch den Verkäufer zu prüfen. Insbesondere ist er dazu berechtigt, regelmäßig, mindestens zweimal pro Kalenderjahr, ohne Angabe von Gründen sowie zusätzlich bei gegebenen Anlässen, selbst Audits vor Ort durchzuführen und/oder Audits durch Dritte während der regluären Öffnungszeiten des Verkäufers zu beauftragen. Die Audits werden innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus angekündigt. Bei einem Vorfall oder einem mutmaßlichen Verstoß gegen diesen Kodex kann das Audit je nach Schwere des Verstoßes auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.  Auch wenn die geforderten Daten und Informationen nur auf der Ebene des Subunternehmers verfügbar sind, ist der Käufer dazu berechtigt auf den Verkäufer einzuwirken, damit dieser die entsprechenden Daten beim Subunternehmer anfordert. Der Verkäufer sollte sowohl seine eigenen Betriebsaufläufe als auch die der Partner in der Lieferkette überprüfen, um die Einhaltung dieses Kodex nachzuweisen und sicherzustellen.

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer jeden vermuteten Verstoß gegen diesen Kodex, der in seinem Unternehmen oder im Geschäftsbetrieb seiner Lieferkette begangen wird, unverzüglich zu melden. Der Käufer ist dazu berechtigt, zusätzliche Informationen über den Vorfall anzufordern. Die Meldung hat unter Wahrung der berechtigten Interessen des Verkäufers und seiner Subunternehmer sowie unter Berücksichtigung der Rechte seiner Arbeitnehmer, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und Schutz von Betriebsgeheimnissen zu erfolgen. Der Verkäufer muss eng mit dem Käufer zusammenarbeiten, um ausreichende Informationen zu erhalten und die Situation einschätzen zu können.

Bei einem Verstoß muss der Verkäufer mit dem Käufer zusammenarbeiten und das vom Käufer festgelegte Verfahren befolgen, um den Verstoß zu verhindern und zu beenden oder, falls eine Verhinderung oder Beendigung aufgrund der zugrunde liegenden Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, nicht sofort möglich ist, den Verstoß so schnell wie möglich abzumildern.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben, die vom Verkäufer nicht ausreichend behoben werden, behält sich der Käufer das Recht vor, die Geschäftsbeziehung und alle mit dem Käufer getroffenen Vereinbarungen auszusetzen oder zu beenden. In diesem Fall wird der Verschuldensgrad des Verkäufers berücksichtigt. Vor der Kündigung setzt der Käufer den Verkäufer über seine Absicht in Kenntnis und setzt ihm eine angemessene Frist, um den Verstoß gegen die Vorgaben zu beheben oder, falls dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist, das Ausmaß des Verstoßes zu minimieren. Erfolgt der Verstoß aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers und ist dem Käufer unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zumutbar, kann er die Geschäftsbeziehung fristlos kündigen.

18. ANWENDBARES RECHT UND AUSLEGUNG

Über die vorstehenden Bestimmungen hinaus gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Abkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - ausgenommen mit Nichtkaufleuten - ist nach unserer Wahl der Sitz des Auftraggebenden Unternehmens, Hannover oder der Ort der Bestellungsaufgabe. Wir können auch die für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen Gerichte oder diejenigen Gerichte anrufen, vor denen uns Dritte aus Umständen in Anspruch nehmen, die ursächlich mit Ihren Lieferungen, Leistungen und sonstigen Verpflichtungen zusammenhängen.



Ansprechpartner für die Region Zentraleuropa

TUI Business Services GmbH
Florian Windeck
Karl-Wiechert-Allee 23
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